Chancenvielfalt und Karrieresprungbrett
 
update: Abstands- und Verhaltensregeln

update: Abstands- und Verhaltensregeln

Stand 24. August 2020: Laut Erlass der Bildungsministerin gilt ab Montag, 24. August in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen und in der Pause, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.

Damit wird die bereits bestehende Maskenpflicht an der BSA auch auf das Schulgelände ausgeweitet. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Darf mein Kind in die Schule? Bitte beachten Sie auch die Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Dokumente im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen:
Lageplan der Aufenthaltsbereiche (siehe auch Grafik unten)
Verhalten bei Krankheitssymptomen in der Schule (Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
VBG: Unterweisung zu Hygienemaßnahmen

Lageplan der Aufenthaltsbereiche