Ausbildungsdauer: |
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 36 Monate. Eine vorausgegangene Vorbildung / Berufsausbildung kann mit bis zu 12 Monaten angerechnet werden. Aufgrund besonderer Vorbildung (z.B. Abitur) besteht folglich die Möglichkeit bereits bei Vertragsabschluss mit dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildungszeit auf 2 bzw. 2½ Jahre zu verkürzen.
Nach Vertragsabschluss kann man die Ausbildungszeit nur noch bei überdurchschnittlichen Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule (Notenschnitt: besser als 2,5) um ½ Jahr verkürzen. |
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Eingangs-qualifikationen |
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Tätigkeiten |
Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kaufen Waren aller Art bei Herstellern bzw. Lieferanten und verkaufen sie an Handel, Handwerk und Industrie weiter. Sie sorgen für eine kostengünstige Lagerhaltung und einen reibungslosen Warenfluss, d.h., sie überwachen die Logistikkette, prüfen den Wareneingang sowie die Lagerbestände, bestellen Ware nach und planen die Warenauslieferung.
Dabei halten sie sich viel in Büroräumen auf, wo sie am Computer beispielsweise Buchhaltungsaufgaben erledigen. Kunden beraten sie auch direkt im Verkaufsraum. Im Lager nehmen Kaufleute im Großhandel z.B. Warensendungen entgegen. Im Pkw sind sie im Außendienst unterwegs, etwa um Kunden zu akquirieren. |
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Teilzeitunterricht: | Der Berufsschulunterricht findet zur Zeit im ersten Ausbildungsjahr an zwei Berufsschultagen (8 Stunden) statt. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr haben die Auszubildenden nur einen Berufsschultag mit 8 Std. Unterricht. | ||||||||||||||||||||||||
Schule: |
Der Unterricht ist in 12 Lernfelder aufgeteilt:
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden laut Ausbildungsrahmenplan beispielsweise:
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Prüfungen: |
Die Zwischenprüfung (programmierte Fragen) wird im zweiten Ausbildungsjahr abgenommen. Im letzten Ausbildungshalbjahr muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung besteht zu einem Drittel aus programmierten Fragen. Folgende Fächer werden geprüft: Handelsbetriebslehre (180 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten), Rechnungswesen (90 Minuten).
Die abschließende mündliche Prüfung ist für jeden Auszubildenden eine Pflichtprüfung. In der mündlichen Prüfung wird im Schwerpunkt das im Betrieb erworbene Wissen ergänzt durch das entsprechende schulische Theoriewissen geprüft. |
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Abschlusszeugnisse: | Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Auszubildenden von der
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Zusammenarbeit |
Die Zusammenarbeit erfolgt in unregelmäßigen Abständen zur Zeit über Ausbilderabende, Telefongespräche mit Ausbildern, Betriebsbesuche der Klassenlehrer und Betriebsbesichtigungen der Klassen. | ||||||||||||||||||||||||
Weitere Informationen: |
Herr Werner |