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Die vier Lernfelder im 2. Ausbildungsjahr: |
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Die vier Lernfelder im 3. Ausbildungsjahr: |
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Bildungsziel und Dauer |
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in die Fachstufenausbildung (2. und 3. Ausbildungsjahr) der Berufe des Berufsfeldes Holztechnik einzutreten. Der Unterricht ergänzt und erweitert Lerninhalte der allgemein bildenden Schule. Darüber hinaus werden durch projektbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht berufsfeldbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Dieser schulische Teil der Ausbildung dauert ein Jahr. Der regelmäßige Schulbesuch ist verpflichtend. |
Praktikum |
Während des Schuljahres ist ein Betriebspraktikum, zum Teil in den Ferien, abzuleisten. Es gilt die schleswig-holsteinische Ferienordnung. Dieses Praktikum soll den Schüler/die Schülerin an die betriebliche Wirklichkeit seines Ausbildungsplatzes heranführen. Die Teilnahme an dieser schulischen Veranstaltung ist Pflicht (siehe Vereinbarung). |
Aufnahmebedingungen BGJ |
Die Aufnahme in das BGJ Holztechnik kann erfolgen:
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Finanzielle Förderung |
Der Besuch des BGJ ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Mittel kostenlos gestellt. Die Kosten für darüber hinaus gehende Lernmittel, Arbeitskleidung und Klassenfahrten sind von den Schülern/Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen. Ausbildungsförderung wird nur in besonders gelagerten Fällen gewährt. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. |
Berechtigungen |
Nach erfolgreichem Besuch des BGJ ist der Schüler/die Schülerin berechtigt, in die Fachstufe (2. Ausbildungsjahr) der Berufe des Berufsfeldes Holztechnik einzutreten. Schülern ohne Hauptschulabschluss wird durch das BGJ-Abschlusszeugnis der Hauptschulabschluss zuerkannt. Mit der Beendigung des BGJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis besteht. Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen bei erfolgreichem Berufsabschluss zuerkannt werden. Parallel zur Berufsausbildung kann durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erworben werden. |
Projekte | |||||||||
Durch fächerübergreifenden Unterricht, der überwiegend an Projekten orientiert ist, erfassen unsere Schüler und Schülerinnen die sich ständig verändernde Arbeitswelt und wandelnden Lebenssituationen und finden sich dadurch jetzt und in Zukunft in unserer Gesellschaft wie auch im europäischen und außereuropäischen Ausland zurecht.
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Abschlussprüfung / Abschlusszeugnis |
Nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung (Gesellen-, Facharbeiterprüfung in Kenntnissen und Fertigkeiten mit Arbeitsprobe = Arbeitsaufgabe I und Gesellenstück = Arbeitsprobe II) erhält der Schüler/die Schülerin ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. |
Zusatzunterricht |
Durch Zusatzunterricht und dem Bestehen der Berufsabschlussprüfung können die Schüler und Schülerinnen bisher nicht erreichte bzw. erworbene qualifizierende schulische Abschlüsse bescheinigt bekommen: Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) , Mittlerer Schulabschluss (MSA), Fachhochschulreife. |
Überbetriebliche Lehrgänge |
Überbetriebliche Lehrgänge fördern neben der Fachkompetenz auch die Bereitschaft Leistungen gemeinsam zu erbringen.www.tischler.de |
Karriereleiter |
Mit dem Gesellenbrief in der Tasche und dem Berufsschul-Abschlusszeugnis (mit den bescheinigten Abschlüssen) in der Dokumentenmappe steht die Welt offen! So schließt sich der Kreis, so kann sich der Kreis schließen: Ob als Praktiker oder Theoretiker oder beides, ob als Geselle oder Lehrer, als Ausbilder, Ausbildender und Lehrender, ob Architekt oder Restaurator, ob als CNC-Fachkraft, Techniker oder Innenarchitekt: Partnerin/Partner im dualen System für das Tischlerhandwerk zu sein. |