Chancenvielfalt und Karrieresprungbrett
 
Informationen zum Unterricht und weitere Maskenpflicht

Informationen zum Unterricht und weitere Maskenpflicht

Unterricht
Nach den Vorgaben des Bildungsministeriums und aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie findet bis Freitag, den 30. April 2021 weiterhin grundsätzlich Distanzunterricht (d.h. Unterricht aus der Ferne über digitale Beschulung) statt.

Zudem ist als ausdrückliche Ausnahme lediglich in den Abschlussklassen der Vollzeitbildungsgänge die Beschulung in Präsenz unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln z.B. zur gezielten als Vorbereitung auf die schriftlichen Abschlussprüfungen an einzelnen Tagen möglich.
Die Schülerinnen und Schüler, die von dieser Ausnahme betroffen sind, werden von Ihren Lehrkräfte gesondert informiert.
Die Abschlussprüfungen der Vollzeitklassen finden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln  in den beiden Wochen nach den Frühjahresferien wie angekündigt zwischen Mo. 19. und Mi. 28. April 2021 statt.

OP-Maskenpflicht
Im Interesse einer erhöhten Schutzwirkung gilt gemäß neuer Schulen-Corona-Verordnung ab sofort (ab 22. Februar) bis auf Weiteres für alle an der Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler die Pflicht, in der Unterrichts– und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen, d.h. sogenannte „OP-Masken“. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Bei geänderter Situation finden Sie die Informationen zur Beschulung weiterhin auf unserer Homepage.

 

Informationen zum Online-Unterricht (PDF)