Chancenvielfalt und Karrieresprungbrett
 
BS Ahrensburg

SPA-Basisjahr mit ESA

Bildungsinhalte und Bildungsziele

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) der Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die SPA als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.

 

 

 

Ausbildungsstruktur

Nach bisherigem Kenntnisstand:

Basisjahr + zweijährige SPA-Ausbildung

(bei erfolgreichem Abschluss des Basisjahres)

Mit der Teilnahme des Basisjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Die Stundentafel des Basisjahrs umfasst folgende Bereiche

Fachrichtungsübergreifende Grundlagen des Berufsfeldes

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Wirtschaft/Politik
  • Sport
  • Praxis (als Praktika in die Ausbildung integriert)

Fachrichtungsbezogene Grundlagen des Berufsfeldes

  • Fachrichtungsbezogene Grundlagen des Berufsfeldes
  • Praktische Lebensgestaltung, Lern- und Arbeitstechniken inkl. Medienkompetenz
  • Eigene Haltung, Biografiearbeit (philosophische und religiöse Werte, Selbstwirksamkeit und Resilienz)
  • Berufsbild/Berufsfeldorientierung, „Kind“, eigene Rolle/Rollenbild, Vorbereitung der zukünftigen Praktika bzw. intensiver Praxisbezug
  • Praktische Bildungsarbeit (Musik, Kunst, Psychomotorik in Sport und Spiel)

Wahlpflichtbereich mit vertiefenden Themen aus dem Berufsfeld und fachrichtungsübergreifenden Kompetenzbereichen.

Praxiszeiten in Kindertagesstätten

Während des einjährigen Basisjahres sind Praxisstunden zu absolvieren. Die Praxis kann in den unterschiedlichsten sozialpädagogischen Arbeitsfeldern geleistet werden. Die Praxiszeiten werden in dualer Form (z.B. 3 Schultage und 2 Praxistage pro Woche) oder im Block über mehrere Wochen durchgeführt.

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre: 1 Basisjahr + 2 Jahre SPA-Ausbildung.

Die Voraussetzung zur Versetzung vom Basisjahr in die 2-jährige SPA-Ausbildung ist ein Notendurchschnitt von 3,5 oder besser sowie eine geringe Anzahl von Fehlzeiten.

Die Schüler/-innen erwerben mit dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung die Berechtigung, die Berufsbezeichnung zu führen.

SPA Logo

                       „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“

zu führen.

Zusatzschulabschluss:

Bei Eintritt mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem
gleichwertigen Schulabschluss ist der Mittlere Schulabschluss möglich, wenn:

  • der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt und
  • mindestens 5 Jahre Englisch mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder
    ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 nachgewiesen werden kann.

Aufnahmebedingungen für das SPA-Basisjahr

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
  • Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
  • Bewer­berinnen bzw. Bewerber, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.

Kosten und Förderung des SPA-Basisjahres

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u.a. können Kosten entstehen.

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungs­förderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaß­nahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.
Anmeldung zum SPA-Basisjahr

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule
  • Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
  • Kopien eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis)
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • evtl. Angaben zu Praktika: Art und Dauer
  • Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkennt­nisse Niveau B2
  • Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a Abs. 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate).

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.