Bildungsinhalte und Bildungsziele
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) der Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die SPA als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.
Ausbildungsstruktur
Nach bisherigem Kenntnisstand:
Basisjahr + zweijährige SPA-Ausbildung
(bei erfolgreichem Abschluss des Basisjahres)
Mit der Teilnahme des Basisjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Die Stundentafel des Basisjahrs umfasst folgende Bereiche
Fachrichtungsübergreifende Grundlagen des Berufsfeldes
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Fachrichtungsbezogene Grundlagen des Berufsfeldes
Wahlpflichtbereich mit vertiefenden Themen aus dem Berufsfeld und fachrichtungsübergreifenden Kompetenzbereichen.
Praxiszeiten in Kindertagesstätten
Während des einjährigen Basisjahres sind Praxisstunden zu absolvieren. Die Praxis kann in den unterschiedlichsten sozialpädagogischen Arbeitsfeldern geleistet werden. Die Praxiszeiten werden in dualer Form (z.B. 3 Schultage und 2 Praxistage pro Woche) oder im Block über mehrere Wochen durchgeführt.
Dauer und Abschluss
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Aufnahmebedingungen für das SPA-Basisjahr
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
- Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
- Bewerberinnen bzw. Bewerber, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.
Kosten und Förderung des SPA-Basisjahres
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u.a. können Kosten entstehen.
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaßnahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.
Anmeldung zum SPA-Basisjahr
Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar
- Aufnahmeantrag der Schule
- Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
- Kopien eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis)
- Ein aktuelles Lichtbild
- evtl. Angaben zu Praktika: Art und Dauer
- Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B2
- Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a Abs. 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate).
Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.