Vom 10. bis 12. Juni 2024 hatten zwei Lehrkräfte die Gelegenheit, die Berufsschule in Vöcklabruck, Österreich, im Rahmen des Erasmus+ Programms zu besuchen. Der Besuch bot vielfältige Einblicke und Gelegenheiten zum fachlichen Austausch.
Auf dem Programm standen die Besichtigung der Schulstandorte in Vöcklabruck sowie in Gmunden. Die modernen und äußerst gepflegten Räumlichkeiten beeindruckten die Lehrkräfte sehr. Besonders hervorzuheben ist die Ausstattung der Fachräume, die gute Bedingungen für praxisnahen Unterricht bieten. Die Schulleitung und das Lehrpersonal nahmen sich viel Zeit, um die Besucher durch die verschiedenen Bereiche zu führen und die unterschiedlichen Fachrichtungen vorzustellen.
Ein zentraler Bestandteil des Besuchs war die Hospitation im E-Commerce-Unterricht. Hier konnten die Lehrkräfte innovative Lehrmethoden und den Einsatz digitaler Werkzeuge beobachten. Besonders bereichernd war der Austausch über Künstliche Intelligenz und anderen digitalen Lehrmethoden im Unterrichtsalltag. Der Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des österreichischen und deutschen Berufsschulsystems bot wertvolle Einblicke und Anregungen. Diskutiert wurden auch die Nutzung und Vorteile des Schulservers Logodidact, der an der BS Ahrensburg und auch in Vöcklabruck eingesetzt wird.
Die Lehrkräfte zeigten sich besonders dankbar für die außerordentliche Gastfreundschaft der Kolleginnen und Kollegen der Berufsschule Vöcklabruck. Durch die herzliche Aufnahme und die offene Atmosphäre fühlten sich die Besucher jederzeit willkommen und konnten ihre Eindrücke und Erfahrungen in einem positiven Umfeld sammeln. Die gewonnenen Erkenntnisse und der fachliche Austausch werden sicherlich einen nachhaltigen Einfluss auf ihre pädagogische Arbeit haben.
Das Projekt wurde von der europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der NABIBB wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.