Chancenvielfalt und Karrieresprungbrett
 
BS Ahrensburg

Inklusionsbeauftragter

An dieser Stelle möchte ich mich als Inklusionsbeauftragter der Beruflichen Schule in Ahrensburg vorstellen. Ich setze mich bedarfsweise dafür ein, dass jede Schülerin und jeder Schüler gleichberechtigte Teilhabe an unserem Schulleben haben kann. Das bedeutet, dass das Ziel sein soll, eine gemeinsame Beschulung für beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Lernende zu ermöglichen und gleichwertige Bedingungen für Alle zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, berate und informiere ich gern alle Beteiligten an unserer Schule zu den folgenden drei Möglichkeiten sowie darüber hinaus. Sprechen Sie mich gerne an!

Individuelle Unterstützung

Jeder Lernende hat individuelle Fähigkeiten und Begabungen. Während einigen das Lernen sehr leicht fällt, ist es für andere deutlich schwerer. Dafür gibt es verschiedenen Gründe. Wenn das Lernen selbst blockiert ist und man das Gefühl hat, dass man einfach nicht lernen kann, auch wenn die Motivation da ist, kann Organisation helfen, aber auch das Herausarbeiten von verschiedenen Lernstrategien.

Meine Beratung richtet sich auch an unsere Lehrkräfte, die sich zugunsten ihrer Schülerinnen und Schüler über Methoden für den Unterricht sowie die Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen informieren wollen.

Nachteilsausgleich 

Sollten lang andauernde oder erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, wie zum Beispiel Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, Autismus, Einschränkungen in der körperlichen und motorischen Entwicklung oder schwere Krankheiten kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Bei diesem Ausgleich bleiben die fachlichen Anforderungen zwar bestehen, es werden jedoch Bedingungen geschaffen, die auf die eigentliche Beeinträchtigung Bezug nehmen.

Bei einer Sehbehinderung kann dieser Nachteilsausgleich zum Beispiel dadurch realisiert werden, dass eine größere Darstellung der Texte, eine andere Schriftart oder ein größerer Zeilenabstand gewählt werden. Im Falle von Autismus wäre ein reizarmer Arbeitsplatz im Klassenraum oder das Schreiben von Texten an einem Laptop denkbar.

Notenschutz

Sollte eine Beeinträchtigung vorliegen, aufgrund derer eine Leistung oder Teilleistung – auch unter Gewährung von Nachteilsausgleich – nicht erbracht und auch nicht durch eine andere vergleichbare Leistung ersetzt werden kann, ist es möglich, darauf zu verzichten oder diese mit weniger Gewichtung zu beachten. Bei einer deutlichen Hörschädigung wäre es beispielsweise möglich, auf eine mündliche Präsentation zu verzichten oder diese entsprechend weniger bei der Notengebung zu berücksichtigen.

Um den Nachteilsausgleich und den Notenschutz in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag nötig. Diesem Antrag ist unter anderem  eine Vorlage eines aktuellen fachärztlichen Zeugnisses beizufügen, aus dem hervorgeht, welche Art der Beeinträchtigung vorliegt bzw. seit wann diese besteht.

Für Fragen und alles Weitere stehe ich per E-Mail zur Verfügung: inklusion@bsahrensburg.de.

Ich freue mich über einen gemeinsamen Schulalltag, an dem Alle teilnehmen und gleichberechtigt einbezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schlüter