Chancenvielfalt und Karrieresprungbrett
 
BS Ahrensburg

BFS III Sozialpädagogische Assistenten

Die 2jährige Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentinnen und Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) und die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA-SPA) an der Beruflichen Schule in Ahrensburg (BSA)

Vorab

Die folgenden Informationen beinhalten die Erklärungen zur Ausbildungssituation der Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten für das aktuelle Schuljahr. Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten kann an der Beruflichen Schule in Ahrensburg entweder ohne oder mit Praxisintegrierter Ausbildung (PiA) absolviert werden. Im Folgenden werden beide Möglichkeiten nach kurzen einleitenden Worten dargestellt.

Handlungsgrundlage

Frühkindliche Bildung verbessert die Bildungskarriere. In der Beruflichen Bildung werden wir täglich damit konfrontiert, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss oder mit schlechtem Abschluss kontinuierlich zunimmt. Wir möchten an der BSA die Anzahl der Schulabbrecher reduzieren, um dem allgemeinen Fachkräftemangel in unserer Region entgegenzuwirken und  durch eine  intensivere Verzahnung von Theorie und Praxis die Ausbildung im Fachbereich SPA stärken und dadurch  die Qualität der Ausbildung der Jugendlichen, die sich für eine Berufsausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung entschlossen haben, zu verbessern und damit zugleich die Quote von  Schulabbrechern zu reduzieren.

Auch die OECD empfiehlt, die Praxiserfahrung in der Ausbildung sozialer Berufe (wie z.B. die Ausbildung zur/-m SPA) zu stärken und Ausbildung in der frühen Bildung für alternative Wege zu öffnen. Aus diesem Grund optimieren wir die schon jetzt qualitativ hochwertige Ausbildung noch weiter, indem wir von Beginn an den Fokus auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenten und zum Sozialpädagogischen Assistenten legen und diese mit der Möglichkeit der Praxisintegrierten Ausbildung PiA-SPA noch intensiver verstärken.

Zielsetzung

Wir möchten…

  • … durch die Verzahnung von Theorie und Praxis und die damit verbundene Intensivierung der Lernortkooperation zwischen den Einrichtungen und der BSA, die inhaltliche Qualität der Ausbildung zur/-m SPA erhöhen.
  • … durch alternative Wege in der Ausbildung der frühen Bildung dem Personalmangel in den Einrichtungen des Kreises Stormarn aktiv begegnen, indem wir die angehenden Fachkräfte von Beginn an mit ein oder zwei Tagen pro Woche in die Einrichtungen einbinden.
  • … durch die Möglichkeit der Bezahlung der angehenden Fachkräfte durch die Träger auch finanzielle Anreize schaffen, sich für eine Ausbildung in diesem vielfältigen sozialen Berufsfeld zu entscheiden.

Die Handlungsgrundlage und die Zielsetzung sind auf dem letzten Anleiterinnen- und Anleitertreffen von Einrichtungen und den Lehrkräften des sozialpädagogischen Fachbereichs der BSA abgestimmt worden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßten eine Intensivierung der Verzahnung von Theorie und Praxis und der Möglichkeit der Vergütung durch einen Träger. Alle waren sich einig, wenn es der Fachkräftegewinnung nutzt, versuchen alle Beteiligten diese besonderen Wege mitzugehen.

Die Möglichkeit der praxisintegrierten (PiA-SPA), aber auch die allgemeine Ausbildungsstruktur (SPA) setzen eine vertrauensvolle sowie intensive Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz der BSA und den Anleiterinnen und Anleitern in den Einrichtungen sowie deren Trägern im Kreis Stormarn voraus. 

Grundlage

Grundlage für die Ausbildung bilden der Rahmenlehrplan und die Handreichung für die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten.[1][2] Hinzu kommen zwei Leitfäden,  Didaktische Jahresplanungen sowie gemeinsam erarbeitete Ausbildungskriterien/-standards  für den praktischen Teil der Ausbildung.

Die „neue“ Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) bietet die Möglichkeit mit einem Träger zusammenzuarbeiten, der monatlich eine Vergütung entrichten kann, auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrages. Der kooperierende Träger ist von den Bewerberinnen und Bewerber (BuB) rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung selbst zu suchen. Die Lehrkräfte des Fachbereichs Sozialpädagogik der BSA unterstützen die BuB sowie die Träger/-innen jährlich mit einem „Matchingday“, um zusammenzukommen. Die Bereitschaft zur Praxisintegrierten Ausbildung (PiA-SPA) wird vom Land Schleswig-Holstein und vom Kreis Stormarn finanziell gefördert.

Verhältnis zwischen Theorie und Praxis

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten erstreckt sich über zwei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Berufsfachschule III für sozialpädagogische Assistenten/-innen (praxisintegriert) und eine praktische Ausbildung in einer (sozial-)pädagogischen Einrichtung (z. B. einer Kindertageseinrichtung (KITA)), die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht.

[1] bfs_iii_sozialpädagogik_lp.pdf (schleswig-holstein.de) (eingesehen, 28.02.2023)

[2] Microsoft Word – Handreichungen BFS Sozialpäd Februar 2018.docx (schleswig-holstein.de) (eingesehen, 28.02.2023)

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten liegt bei der ausbildenden Beruflichen Schule in Ahrensburg.

Theoretische Grundlagen

Die theoretische Ausbildung findet über die Gesamtausbildungsdauer von zwei Jahren im Umfang von durchschnittlich 24 Unterrichtsstunden pro Woche an der Berufsfachschule III für sozialpädagogische Assistenten/-innen statt. Dies entspricht in der Regel drei Unterrichtstagen mit jeweils 24 Unterrichtsstunden pro Woche. An der BSA beginnt der Unterricht um 8 Uhr und endet um 15 Uhr. Der Unterricht findet in 90 min. Blöcken mit jeweils zweimal 15minütigen und einer 30minütigen Pause statt.

Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) an 2 Tagen pro Woche gemacht werden. In Absprache mit den Lehrkräften sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Die Praxisanleitung erfolgt durch eine/-n ausgebildete/-n Anleiter/-in der jeweiligen Einrichtung. Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Schülerinnen und Schüler in der Praxis durch eine Lehrkraft des SPA Fachbereichs der BSA betreut. Der Betreuungsschlüssel beträgt somit, wenn möglich, 1:2. Die praxisintegrierte Ausbildung kann nur durch eine enge Kooperation zwischen theoretischer und praktischer Ausbildungsstätte gelingen. Die Ausbildungssituationen werden deshalb kontinuierlich gemeinsam zwischen Lehrkräften und Anleiter/-innen abgestimmt und weiterentwickelt. Auch die Beurteilungen der jungen Erwachsenen finden in gemeinsamer Absprache statt. Die Verantwortung der Beurteilung liegt letztlich bei der betreuenden Lehrkraft.

Die Ausbildungsstruktur der SPA oder PiA-SPA

Ab Sommer 2023 werden an der Beruflichen Schule in Ahrensburg Sozialpädagogische Assitenten/-innen mit und ohne Ausbildungsvertrag gemeinsam unterrichtet und in Kooperationen mit zahlreichen Einrichtungen ausgebildet.

Auf der Grundlage der folgenden Darstellung wird die Ausbildungsstruktur für SPA mit und ohne Ausbildungsvertrag näher erläutert.

Abbildung: SPA und SPA-PiA Struktur der Beruflichen Schule in Ahrensburg (BSA)

Beginn und Unterrichtsphasen in der Beruflichen Schule in Ahrensburg

Der Ausbildungsbginn der SPA 2023 startet mit der Einschulung am Dienstag, 29.08.2023, um 8 Uhr in der Aula der Beruflichen Schule in Ahrensburg. Alle Ausbildungspartnerinnen und -partner sind herzlich dazu eingeladen. Ab der 39 KW, ab Montag, 25.09.2023 beginnen die Praxistage in den Einrichtungen, mit denen die SPAs kooperieren und werden offiziell in der Woche vor der Zeugnisausgabe 28. KW 2025 beendet.

Die blauhinterlegten Phasen verdeutlichen den Teil der berufsschulischen Ausbildung (Theorie). Der zeitliche Ablauf ist auch in Absprache mit den Einrichtungen auf dem letzten Anleiter/-innentreffen taktiert worden. Zu Beginn der Ausbildung findet ein 4wöchiger Schulblock statt, indem die Schülerinnen und Schüler (SuS) die Möglichkeit bekommen, sich als Gruppe, aber auch den Ablauf und die Struktur der Ausbildung, näher kennenzulernen. Anschließend gehen sie, ab der 39. KW 2023, an einem oder an zwei Tagen in der Woche je nach Ausbildungsstruktur in die Einrichtungen.

In der Oberstufe, im zweiten Jahr der Ausbildung zur SPA, findet eine Reflexionswoche statt, in der die bisherige Ausbildungszeit auf einer Klassenfahrt uvm. reflektiert wird.

Ein weiterer 4wöchiger Schulblock findet vor den schriftlichen Prüfungen statt. In dieser Zeit werden die Inhalte der Ausbildung nochmals wiederholt, um die SuS optimal auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.

In der Zeit der schriftlichen Prüfungen ist unterrichts- und praxisfrei, damit sich die Absolventen voll und ganz auf die Abschlussprüfungen konzentrieren können.

Verhalten und Fehlzeiten in der Ausbildung zur/-m SPA

Im schulischen Kontext wird erwartet, dass sich die SuS an die Schulordnung der Beruflichen Schule in Ahrensburg halten. Den gemeinsam erarbeiteten Klassenregeln und den entsprechenden Anweisungen der Schul- bzw. der Klassenleitung sind Folge zu leisten.

Fehlzeiten in der Praxis und in der Berufsschule sind grundsätzlich zu entschuldigen. Für die Einrichtungen ist persönlich abzuklären, wie die Krankmeldungen vor Ort gehandhabt werden. In der Beruflichen Schule in Ahrensburg müssen Krankmeldungen rechtzeitig, spätestens morgens vor Schulbeginn über unser Formular mitgeteilt werden. In der Praxis wird das Verhalten für Krankmeldung und Fehlzeiten mit der/dem entsprechenden Anleiter/-in abgesprochen bzw. ist im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Die gesamten Fehlzeiten (entschuldigt/unentschuldigt) dürfen nicht mehr als 30% der Ausbildungszeit überschreiten. Am Ende eines jeden Schuljahres müssen 90% Anwesenheit an den schulischen Praxistagen nachgewiesen werden. Das entspricht ca. 4 Fehltage insgesamt in einem Schuljahr. Alle weiteren Fehltage müssen nachgeholt werden. Konkrete Vereinbarungen bzgl. solcher formalen Kriterien, werden ansonsten im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Fächer und Fachhochschulreife (FHR)

Folgende Lernfelder und Fächer werden im Stundenplan angeboten:

Lernfeld 1-4, Wirtschaft/Politik, Deutsch, Englisch, Religion o. Philosophie, Wahlpflicht (Digitale Medien). Sollte, was an der Beruflichen Schule in Ahrensburg möglich ist, die FHR angestrebt werden, muss zusätzlich das Fach Mathematik besucht werden.

Noten und Prüfungen

In allen Lernfeldern und Fächern werden Noten im Notenspektrum 1-6 vergeben. Es gibt sogenannte Sperrfächer, in denen mindestens ausreichende Noten erzielt werden müssen. Das ist zum einen die Praxisnote und zum anderen die Note des Lernfeldes 3. Sollte das nicht der Fall sein, muss das Schuljahr wiederholt werden bzw. gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Notenzusammensetzung der Prüfung für die Schülerinnen und Schüler die einen FHR anstreben, wird in den ersten 4 Wochen erklärt und dargestellt.

Die Berechtigung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin/staatlich anerkannter Assistent“ wird mit Bestehen der Prüfung erworben.

Auszubildende „OHNE“ (SPA) und „MIT“ (PiA-SPA) Ausbildungsvertrag

Im neuen Schuljahr begrüßen wir Schülerinnen und Schüler die zu Sozialpädagogischen Assistenten/-innen ausgebildet werden. In den Klassen befinden sich dann SPA, die keinen Ausbildungsvertrag bekommen oder gewünscht haben und andere SPA, die die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) mit Ausbildungsvertrag wahrnehmen. Die unterrichtlichen Inhalte sind für beide Absolventinnen/-en gleich. Im Folgenden werden weitere Details für SPA und PiA-SPA dargestellt.

Auszubildende ohne Ausbildungsvertrag (SPA)

Die Bewerberinnen und Bewerber die keine Einrichtung gefunden haben mit der sie einen Ausbildungsvertrag abschließen können oder wollten, haben folgende „Praktikumsstruktur“:

Für den schulischen Praktikumszeitraum absolvieren die Schülerinnen und Schüler an einem Tag in der Woche ihren Praxistag in einer kooperierenden Einrichtung. An den restlichen drei Tagen gehen sie zur Berufsschule Ahrensburg (blauhinterlegte + grünhinterlegten Phasen). Hinzu kommt, dass für diese angehenden Fachkräfte die berufsschulischen Ferien als „Urlaub“ zur Verfügung stehen.

Außerhalb der schulischen Praktikumstage sind mögliche weitere Praxistage selbst zu gestalten.

Die Schüler/-innen schließen mit der Einrichtung einen Praktikumsvertrag, damit sie an den Praxistagen, während der Praktikumszeit, über die Berufsschule Ahrensburg versichert sind. Die Einrichtung schließt mit der Beruflichen Schule in Ahrensburg eine Kooperationsvereinbarung.

Sollte die Schülerin/der Schüler an weiteren Tagen praktisch eingesetzt werden, sind die Formalitäten zwischen Einrichtung und Schülerin/Schüler zu regeln.

Auszubildende mit Ausbildungsvertrag (PiA-SPA)

BuB die einen Träger gefunden haben, der sie bei der Ausbildung zur/-m Sozialpädagogischen Assistenten/-in unterstützt haben neben den Praxistagen in der Praktikumszeit, weitere Praxistage in der Einrichtung zu absolvieren. Sie bekommen aber für die geleistete Arbeit eine Vergütung in Form eines geförderten Ausbildungsgehaltes. Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Stormarn fördern eine große Anzahl an PiA-SPA. Alle weiteren Details bzgl. Vergütung, Urlaub uvm. Sind in einem Ausbildungsvertrag zwischen der Einrichtung und der PiA-SPA niedergeschrieben.

Die Schülerinnen und Schüler sind an den Praxistagen während der Praktikumszeit über die Berufsschule Ahrensburg versichert. An den
Praxistagen außerhalb der schulischen Praktikumszeit sind die Auszubildenden über den Träger versichert mit dem sie den Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Ausbildungsvertrag

Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialen Einrichtung ab. Die Gestaltung der Ausbildungsverträge liegt in den Händen der Träger. Voraussetzung ist die Zulassung und Aufnahme der Bewerberin durch die Berufsschule Ahrensburg. Die Aufnahmekriterien liegen in den Händen der Berufsschule. Die Schülerinnen und Schüler können sich bei einer positiven Rückmeldung aktiv um einen Träger bemühen mit dem sie die Ausbildung zur/-m SPA erleben möchten. Kooperierende Träger und Einrichtungen sind immer auch der Website der BSA zu entnehmen.

Kooperationsvereinbarungen zwischen Berufsschule Ahrensburg und Träger der Einrichtung

Die Berufliche Schule in Ahrensburg und der Träger der Ausbildung schließen eine Kooperationsvereinbarung. Das gilt für alle angehenden Sozialpädagogischen Fachkräfte. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit festgehalten und geregelt.

Urlaub statt Schulferien

Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen oder ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Schülerinnen und Schüler abweichen können. Urlaubstage sind ausnahmslos in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.

Ausbildungsvergütung

Der Träger zahlt den Schülerinnen und Schülern eine Ausbildungsvergütung, auch unter Berücksichtigung der Fördergelder vom Land SH und vom Kreis Stormarn.

Aufnahmevoraussetzungen an der Beruflichen Schule in Ahrensburg

Der mittlere Bildungsabschluss oder ein diesem gleichwertigeren Schulabschluss und ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 a BZRG, das nicht älter als 3 Monate am Tag der Einschulung ist, ist Voraussetzung für die Aufnahme. Übersteigt die Anzahl der Aufnahmeanträge die Kapazität der Schule, so wird ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren durchgeführt

Richtlinien für die praktische Ausbildung

Teil I: Grundsätze

„Praktikanten/-innen“ in der 2jährigen Ausbildung zum/zur „Sozialpäd.Assistent/-in“ mit Mittleren Schulabschluss (MSA)

Anforderungen an ausbildende Einrichtungen

Die Schüler/-innen müssen in der 2jährigen Ausbildung zur/-m mindestens zwei der drei grundlegenden Bereiche durchlaufen (Krippe, Elementarbereich, Hort). Abweichungen und Ausnahmen können in Einzelfällen individuell besprochen werden. Hinzu kommt die Möglichkeit neben einer KITA, das Praktikum zum Beispiel in einer Grundschule oder einem Jugendzentrum zu absolvieren.

Die Schülerinnen und Schüler können einen Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abschließen. Die Gestaltung der Ausbildungsverträge liegt in der Hand der Träger.

Einrichtungen des Kreises Stormarn

Die Praktikumseinrichtung muss innerhalb des Kreises Stormarn liegen.

Arbeitszeiten und Pausen

Die Arbeitszeiten werden in den Praktikumsvereinbarungen bzw. im Ausbildungsvertrag festgehalten. Die BSA empfiehlt 8 stündige Praxistage, um auch einen umfassenden zeitlichen Eindruck der betrieblichen Wirklichkeit zu gewährleisten. Grundlage in Ausnahmefällen bilden natürlich die Öffnungszeiten der einzelnen kooperierenden Einrichtungen.

Verlässliche Gespräche mit Anleiter/-innen

Die Anleiterinnen und Anleiter führen kontinuierlich Anleiter/-innen gespräche mit den angehenden Fachkräften, um eine bewusste Ausbildungsbegleitung zu gewährleisten und reflexives Handeln im Arbeitsleben zu fordern und zu fördern.

Veranstaltungen in der Berufspraxis

An besonderen Veranstaltungen sollten die Praktikantinnen und Praktikanten regelmäßig teilnehmen, um den gesamten Umfang des Arbeitsfeldes in ihrer Ausbildung wahrzunehmen.

Veranstaltungen ohne zeitlichen Ausgleich

Pro Halbjahr gehören 2 Veranstaltungen zur regelkonformen Ausbildungszeit. Beispielsweise sind die angehenden Fachkräfte dazu eingeladen, Teamsitzungen Dienst- und Mitarbeiterbesprechungen oder Elternabende zu besuchen. In der Oberstufe dürfen auch von Seiten der Berufsschule Elterngespräche begleitet werden.

Veranstaltungen mit schriftlichem Antrag und zeitlichem Ausgleich

Veranstaltungen, welche nicht auf einen Praktikumstag fallen, sind vorab mit der Klassenlehrer/-in der BSA zu besprechen und formal zu beantragen. Zu diesen Veranstaltungen gehören z.B.: Faschings- und Übernachtungsfeste, mehrtägige Kinderreisen, Teamentwicklungstage etc.

Hinzu kommt, dass die Teilnahme an Teamentwicklungstagen von Seiten der Beruflichen Schule Ahrensburg befürwortet und gewünscht bzw. unterstützt wird.

Verpflichtende Arbeitsgrundsätze in Theorie und Praxis, der Beruflichen Schule in Ahrensburg und ihrer Kooperationspartner/-innen

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich mit ihrer Zusagebestätigung, die Ausbildung zur/-m Sozialpädagogischen Assistenten/-in…

  • … anderen Personen im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und ethnischen, nationalen, religiösen, kulturellen und sozialen Gruppen und Einzelpersonen offen und tolerant gegenüberzutreten,
  • … in der Berufsschule und in der Praxis auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten und situationsangemessene Kleidung zu tragen, sowie das Handy während der Schul- und Arbeitszeit nur nach Anweisung und in Notfällen zur Hand zu nehmen.
  • … an Sport-, Schwimm-, Kitaausflügen, Kitaveranstaltungen und Kitareisen teilzunehmen.

Die Lehrkräfte des Fachbereichs Sozialpädagogik der Beruflichen Schule Ahrensburg ermutigen alle Beteiligten, die Ausbildung gemeinsam zu gestalten und zu bewältigen, ebenfalls gültigen Grundsätze zu formulieren und so Reflexion und Diskussion zwischen allen Beteiligten anzuregen und die Ausbildung zu gestalten sowie kontinuierlich anzupassen und zu verbessern.

Anmeldungen

Anträge auf Aufnahme für das jeweils am 1. August beginnende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März an die Berufliche Schule in Ahrensburg zu stellen. Die dafür erforderlichen Aufnahmeanträge sowie weitere Informationen zu diesem Bildungsgang sind im Sekretariat der Berufsschule oder im Downloadbereich zu bekommen.

Beizufügen sind ein (tabellarischer) Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie der letzten beiden Zeugnisse, ein Ausweisdokument (Personalausweis, …) und ein aktuelles Lichtbild.

Wir freuen uns alle zukünftigen Fachkräfte im sozialpädagogischen Bereich begrüßen und ausbilden zu dürfen!!!

MfG

Das Team der Lehrkräfte für die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Sozialpädagogischen Assistenten der Beruflichen Schule in Ahrensburg