Die Berufsoberschule richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bereits die Fachhochschulreife (FHR) erworben haben (oder diese gerade erwerben) und bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine mind. 5-jährige einschlägige Berufserfahrung) absolviert haben (oder diese gerade abschließen).
Sie erwerben in einem Jahr die
- Fachgebundene Hochschulreife (Studium an allen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) in der Fachrichtung („Gesundheit und Soziales“, Wirtschaft oder Technik) möglich) oder die
- Allgemeine Hochschulreife (Studium an allen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) in allen Fachrichtungen möglich), wenn eine zweite Fremdsprache hinzugewählt (Spanisch) oder nachgewiesen (s.u.) wird.
Die genauen Aufnahmebedingen zum Studium werden von den Hochschulen geregelt.
Fachrichtungen
Die Berufsoberschule wird in Ahrensburg in den Fachrichtungen Wirtschaft und Technik angeboten. Ihre abgeschlossene Berufsausbildung muss gemäß Liste des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (s.u.) einer dieser beiden Fachrichtungen zugeordnet werden können.
Unterrichtsfächer
Folgende Fächer werden in beiden Fachrichtungen unterrichtet:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Wirtschaft/Politik und
- Informationstechnik
Falls ein Nachweis einer zweiten Fremdsprache (s.u.) nicht möglich ist, kann zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife das Fach Spanisch (4-stündig) hinzugewählt werden – Vorkenntnisse in Höhe von 160 Stunden (z.B. aus der FOS) werden jedoch vorausgesetzt. Zusätzlich stehen in der Fachrichtung Wirtschaft das Fach Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen und in der Fachrichtung Technik das Fach Technologie auf dem Stundenplan.
Anerkennung einer zweiten Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife
Grundsätzlich gibt es zum Nachweis einer zweiten Fremdsprache drei Möglichkeiten:
- Durchgängiger Nachweis von 4- stündigem Unterricht in einer zweiten Fremdsprache zwischen Klassenstufe 7 und 10 durch entsprechende Zeugnisse und mind. Note 4 am Ende von Klassenstufe 10. In diesem Fall wird die Note der zweiten Fremdsprache auf dem MSA-Zeugnis in das Abschlusszeugnis übernommen.
- Nachweis der zweiten Fremdsprache durch ein KMK-Sprachzertifikat Stufe II (B1) oder höher. In diesem Fall wird die Note des Zertifikats in eine Abschlussnote umgerechnet.
- Nachweis durch ein zum KMK-Zertifikat vergleichbares in Schleswig-Holstein anerkanntes Sprachzertifikat auf der Niveaustufe B1 nach GER. In diesem Fall ist eine individuelle Prüfung nötig.
Anmeldung
Anträge auf Aufnahme für das jeweils am 1. August beginnende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März an die Schule zu stellen.
Die dafür erforderlichen Aufnahmeanträge sowie weitere Informationen zu diesem Bildungsgang sind im Sekretariat der Schule oder im Downloadbereich auf unserer Internetseite im Register Service erhältlich.
Bewerbungsverfahren
Sollten mehr Bewerbungen vorliegen, als Schulplätze zu vergeben sind, so findet ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren gemäß Beschluss der Schulkonferenz statt. Relevant sind die Zensuren in den Fächern: Deutsch, Englisch, Mathematik (alle aus dem FHR-Zeugnis) sowie zwei berufsbezogene Fachnoten aus dem Berufsschulzeugnis.
Im Video: Die Berufsoberschule
Zuordnungsliste der Ausbildungsberufe zu den Fachrichtungen
Bewerbungsverfahren und Anmeldeformulare