Ausbildung zur Industriekauffrau / zum Industriekaufmann |
Anforderungen: |
Zum Besuch der Berufsschule ist nur ein Ausbildungsvertrag nötig. Die Ausbildungsbetriebe setzen in der Regel einen Mittleren Schulabschluss (MSA) oder das Abitur voraus. |
Ausbildungszeit: |
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt werden. |
Arbeitsgebiet: |
- Einsatz der Industriekaufleute kann in nahezu allen Wirtschaftsgebieten erfolgen, wie z.B. in der Elektro-, Fahrzeug- und Textilbranche
- Steuerung betriebswirtschaftlicher Abläufe im Unternehmen
- in der Materialwirtschaft: z. B. Vergleich von Angeboten, Verhandlungen mit Lieferanten, Betreuung der Warenannahme und Warenlagerung
- in der Produktionswirtschaft: z. B. Planung, Steuerung und Überwachung der Warenherstellung
- im Verkauf: z.B. Erarbeitung von Kalkulations- und Preislisten sowie Führen von Preisverhandlungen
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Berufsschule |
- Ausbildungsjahr: 2 Schultage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden
- Ausbildungsjahr: 1 Schultag mit 8 Unterrichtsstunden
- Ausbildungsjahr: 1 Schultag mit 8 Unterrichtsstunden
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Unterricht nach Lernfeldern: |
In der Berufsschule wird nach Lernfeldern unterrichtet. Lernfelder werden aus inhaltlich zusammengehörigen Unterrichtsinhalten gebildet. Den Kern des schulischen Unterrichts bilden folgende Lernfelder:
- In Ausbildung und Beruf orientieren
- Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen
- Werteströme erfassen und dokumentieren
- Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen
- Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
- Jahresabschluss analysieren und bewerten
- Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Investitions- und Finanzierungsprozesse planen
- Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen
Neben den Lernfeldern werden im ersten Ausbildungsjahr die Unterrichtsfächer Politik und Englisch unterrichtet. |
Prüfungen: |
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet die obligatorische Zwischenprüfung statt. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Am Ende der Ausbildungszeit absolvieren Sie insgesamt 4 Prüfungen:
- Abschlussprüfung Geschäftsprozesse (40%)
- Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
- Abschlussprüfung Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (20%)
- Mündliche Abschlussprüfung (30%)
Hier soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte und mit dem Betrieb abgesprochene Fachaufgabe zeigen, dass er ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen erarbeiten kann.
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Abschlüsse: |
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhält jeder Prüfling zwei Zeugnisse:
- Das Berufsschulabschlusszeugnis mit 12 Lernfeldnoten sowie Noten für die Fächer Englisch und Politik und einer Abschlussnote.
- Das Abschlusszeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK), den sogenannten Kaufmannsgehilfenbrief (hier werden ausschließlich die Leistungen vermerkt, die in den schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen erbracht wurden).
Außerdem kann das KMK-Zertifikat im Fach Englisch erworben werden. |
Zusammenarbeit
Betrieb und
Schule: |
In unregelmäßigen Abständen finden Ausbildernachmittage statt, an denen ein Austausch zwischen den Ausbildungsbetrieben und der Schule ermöglicht wird. Zudem werden regelmäßig Betriebsbesuche organisiert. In einigen Klassen werden außerdem berufsbezogene Klassenfahrten durchgeführt. |
Ansprechpartner: |
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich über unser Schulbüro an Frau Jürgens. |
Weitere Informationen: |
Neben der Ausbildung kann der Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) besucht werden. |